Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Rezattal hat in ihrer Sitzung vom 26. Mai 2025 die Satzungen zur Abrechnung des Verbesserungsbeitrags beschlossen.

Die Neufassung der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Rezattal (VES-EWS) und  die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) werden zum 01. Juni 2025 in Kraft treten.

Die Verbesserungsbeitragssatzung bildet die Grundlage für die Schlussabrechnung des Verbesserungsbeitrags über einen Maßnahmenkatalog, der seit 2017 in Röttenbach, Stirn, Niedermauk und Mühlstetten umgesetzt worden ist. Insgesamt wurde ein Gesamtbetrag von 7,832 Mio Euro für zehn verschiedene Maßnahmen investiert.

Die Beitragsbescheide werden Anfang Juni 2025 gedruckt und anschließend bis Mitte Juni an alle Eigentümer zugestellt werden.

Der Beitragsbescheid richtet sich immer an denjenigen, der im Grundbuch eingetragen ist.