Martin Riedl
Ablesung der Wasserzähler für die Jahresabrechnung 2025
Die Ablesung kann entweder analog auf die Ablesekartekarte geschrieben und in der Gemeinde abgegeben oder online eingetippt werden.
Den Link zur Wasserzählerablesung finden Sie ab sofort hier: Online-Wasserzählerablesung. Das Portal ist noch bis 23. Dezember 2025 8:00 Uhr geöffnet ist und danach ist keine Online-Meldung mehr offen.
Noch bis zum 02.01.2026, 22:00 Uhr haben alle Haus- und Wohnungseigentümer im Verbandsgebiet Zeit, die aktuellen Zählerstände Ihrer Wasseruhren dem Zweckverband zu melden. Auf Grundlage dieser übermittelten Daten werden dann im Laufe der Monate Januar und Februar die Abrechnungsbescheide erstellt sowie versandt. Diese enthalten neben der Abrechnung für das Jahr 2025 auch die neuen monatlichen Vorauszahlungen, welche ab März monatlich fällig werden.
Der Zweckverband bittet nun alle Selbstzahler zur Vermeidung von Über- oder Unterzahlungen und falscher Zuordnung,
- bei allen Zahlungen die Finanzadresse im Verwendungszweck anzugeben, welche rechts auf ungefährer Höhe des Betreffs des Bescheids zu finden ist,
- keine Überweisungen für monatliche Abschläge im Januar und Februar vorzunehmen,
- die monatliche Überweisung (Dauerauftrag), von März bis Dezember, an die neue Vorauszahlungssumme entsprechend des Bescheids anzupassen,
- mögliche Nachzahlungen aus dem Jahr 2025 separat zu begleichen und
Von allen Zahlungspflichtigen, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, ist nichts Weiteres zu veranlassen. Hier werden die neuen monatlichen Abschläge wie gewohnt entsprechend der Fälligkeit abgebucht, sowie eventuelle Nachzahlungen. Auch hier werden mögliche Gutschriften mit der ersten Abschlagszahlung verrechnet und dementsprechend verringert sich die erste Abbuchung.

Sicherstellung der Trinkwasserversorgung und Beseitigung der Abwässer
Der Wasser- und Abwasserzweckverband Rezattal ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes mit kommunalem Charakter. Von den beiden Mitgliedsgemeinden Röttenbach und Pleinfeld wurde dem Zweckverband die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung übertragen.

Der WAZV wurde im Jahr 2002 aus den vorher selbständigen Abwasserzweckverband Röttenbach und dem Wasserzweckverband Rezattal gegründet.
Die aktuelle USt.-Nr. lautet: 241/114/90232
Wasserhärte: mittelhart (8,9°dH)
Nach der letzten und aktuellen Trinkwasseruntersuchung vom 10. September 2025 (die nächste Untersuchung ist im Frühjahr/Sommer 2026 geplant) weist das Trinkwasser des Wasser- und Abwasserzweckverband Rezattal einen Härtegrad von 8,9°dH ( = mittlere Wasserhärte, um 0,2°dH geringer gegenüber 2024) auf.
Die Härtebereiche sind wie folgt definiert:
- Härtebereich "weich" weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)
- Härtebereich "mittel" 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
- Härtebereich "hart" mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)
Die Trinkwasseruntersuchung vom 20.08.2025 (Auswertung am 10.09.2025) zeigt:
- Mikrobiologisch: Keine krankmachenden Keime (z. B. Escherichia coli, Enterokokken, coliforme Bakterien) wurden gefunden – alle bei 0 KBE/100 ml
- Schadstoffe / Schwermetalle: Alle gemessenen Stoffe (z. B. Arsen, Blei, Cadmium, Quecksilber, Nitrat, Nitrit, Cyanid, Chrom) liegen deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten
- Pestizide und Biozide: Es wurden keine Rückstände nachgewiesen
- Weitere Parameter: Fluorid (1,2 mg/l), pH-Wert (7,63) und andere Mineralstoffe (Calcium, Magnesium, Natrium, Kalium) liegen im unbedenklichen Bereich
- Beurteilung des Labors: Das Wasser entspricht vollständig den Anforderungen der Trinkwasserverordnung
Fazit: Das Trinkwasser ist hygienisch einwandfrei, frei von Schadstoffen und ohne Gesundheitsrisiko genießbar.
Informationen zu den Verbesserungsbescheiden
Vor einigen Tagen hat der Wasser- und Abwasserzweckverband Rezattal die Verbesserungsbescheide für die Überleitung des Abwassers nach Georgensgmünd versandt. Dies hat bei vielen Eigentümern zu erheblichen Irritationen geführt. Grund dafür war auch die suboptimale Information der Verwaltung. Seit Monaten arbeiten die Beteiligten mit Hochdruck an der Abrechnung dieses Mammutprojekts. Unsere Verwaltung war in ihrer Blase gefangen. Dabei wurde nicht berücksichtigt, dass die meisten Grundeigentümer nur am Rande verfolgt haben, was alles gebaut wurde. Wir entschuldigen uns dafür und versuchen über diese Kanäle für mehr Transparenz zu sorgen.
Amtliche Festsetzung des Überschwemmungsgebiets
Verordnung des Landratsamtes Roth für das Überschwemmungsgebiet an der Schwäbischen Rezat
(Gewässer I. Ordnung) von Fluss-km 0,170 – 6,800 in den Gemeinden Georgensgmünd und Röttenbach,
Landkreis Roth, inklusive Flurnummernliste.
vom 30.04.2025
Bekanntmachung Erörterungstermin
zum Antrag auf gehobene Erlaubnis zur Entnahme und Nutzung von Grundwasser aus dem Gewinnungsgebiet „Papiermühle“ (Uferfiltrat)
Bekanntmachung (PDF-Datei)
zum Antrag auf die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser aus dem Verbandsgebiet in die Schwäbische Rezat, den Röttenbach, den Kühbach, den Maukbach und den Weilerbach
Vorsitz, Räte und Ausschüsse
1. Vorsitzender: Thomas Schneider
2. Vorsitzender: Stefan Frühwald
Sachbearbeitung: Martin Riedl
Verbandsräte:
1. Vorsitzender Thomas Schneider
2. Vorsitzender Stefan Frühwald
Konrad Frank (Vertreter Erika Kauschka)
Michael Heinrich (Vertreter Anton Schmidtlein)
Julian Kurzböck (Vertreter Oskar Merlein)
Michael Kauschka (Vertreter Martin Mühl)
Stephan Schneider (Vertreter Franz Josef Mühling)
Kai Stuckenberg (Vertreter Johannes Gerstner)
Richard Fleischer (Vertreter Eduard Schielein)
Thomas Sonnauer (Vertreter Eduard Schielein)
Dietmar Birkel (Vertreter Jürgen Albert)
Rechnungsprüfungsausschuss
Vorsitzender: Julian Kurzböck
Dietmar Birkel
Michael Heinrich
Thomas Sonnauer
Kai Stuckenberg
Verbandsausschuss
Vorsitzender: Thomas Schneider
Richard Fleischer
Konrad Frank
Stefan Frühwald
Stephan Schneider
Satzungen
Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung
Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung
Aufklärung Herstellungsbeiträge