Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR
Die Gemeinde Röttenbach beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
Kontaktperson: Herr Lutz
E-Mail: christian.lutz@roettenbach.de
Tel.: 09172 6910-18
2. MARKTERKUNDUNG BEKANNTMACHUNG
Zur Teilnahme aufgerufen sind alle Telekommunikationsunternehmen (TKU), die im Markterkundungsgebiet eine Breitband-Telekommunikationsinfrastruktur zur Versorgung von Endkunden betreiben oder die Errichtung einer solchen innerhalb der nächsten drei Jahre planen.
Für die Teilnahme am MEV ist zwingend die Registrierung des TKUs im Internet-Portal des Projektträgers www.gigabit-projekttraeger.de erforderlich. Telekommunikationsunternehmen können die Adressdatendatei und die Anleitung zum MEV nach Einloggen mit den spezifischen Zugangsdaten downloaden.
Die Teilnahme von Telekommunikationsunternehmen am Markterkundungsverfahren muss zwingend durch Vervollständigen und Upload der befüllten Adressdatei vor dem Ende der MEV-Laufzeit ins Portal des Projektträgers erfolgen (Upload-Bereich zugänglich nach Einloggen mit Ihren Zugangsdaten).
Die Gemeinde Röttenbach bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich an der Markterkundung zu beteiligen.
Die Gemeinde Röttenbach hat das MEV am 24. Mai 2023 14:00 Uhr gestartet.
3. MARKTERKUNDUNG ERGEBNIS
Das MEV endete am 21. Juli 2023 14:00 Uhr.
Informationen über das Markterkundungsverfahren (MEV) können über folgenden Link eingesehen werden: https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do
Zusätzlich ist das MEV auf dem Bayerischen Breitbandportal www.schnelles-internet.bayern.de verlinkt.
Die Gemeinde Röttenbach hat in der Zeit vom 24.05.2023 bis 21.07.2023 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
-> Ergebnis der Markterkundung Bekanntmachung
4. AUSWAHLVERFAHREN BEKANNTMACHUNG (Aufhebung)
Das vorliegende Auswahlverfahren, bekanntgemacht am 30.01.2024, wird hiermit wegen wesentlicher Änderung der Grundlage des Vergabeverfahrens (in sinngemäßer Anwendung des § 48 Abs. 1 Nr. 4 UVgO) aufgehoben.Die Gemeinde Röttenbach hat sich zwischenzeitlich dazu entschieden, das Verfahren nicht schriftlich, sondern vollständig elektronisch abzuwickeln.
4. AUSWAHLVERFAHREN BEKANNTMACHUNG (erneut)
Die Gemeinde Röttenbach führt ein Auswahlverfahren - zweistufig - zur Bestimmung des Pächters des NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtline - BayGibitR) durch.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über die e-Vergabeplattform (URL): https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av211978
Sämtliche für die Ausschreibung benötigten Dokumente werden auf der e-Vergabeplattform zum Download veröffentlicht.
Die Kommunikation erfolgt über die e-Vergabeplattform.
Die Teilnahmeanträge oder Angebote sind elektronisch über die e-Vergabeplattform einzureichen.
5. AUSWAHLVERFAHREN ERGEBNIS
Bekanntmachung der Gemeinde Röttenbach bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR).
-> Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung
6. ZUWENDUNGSBESCHEID
Die Gemeinde Röttenbach hat am 01.04.2025 den Zuwendungsbescheid nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) von der Regierung von Mittelfranken (Bescheiddatum 24.03.2025) erhalten.
7. KOOPERATIONSVERTRAG
Der Vertrag über den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zwischen der Gemeinde Röttenbach und der Fa. bisping&bisping wurde am 07.11.2024 unterzeichnet.
8. FÖRDERSTECKBRIEF
Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)
Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) finden Sie hier:
VERSORGUNG MIT BREITBANDDIENSTEN
Die Fa Bisping & Bisping ist der regionale Partner der Gemeinde Röttenbach im Breitbandausbau. Über das Glasfasernetz versorgt Bisping & Bisping in Zukunft die Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbebetriebe vor Ort mit schnellem Internet.
Wenn Sie prüfen möchten ob bei Ihnen zuhause ein Glasfaseranschluss verfügbar ist finden Sie weitere Information unter www.breitband-roettenbach.de