In dieser Woche wurde auf der Röttenbacher Straße – aus Richtung Röttenbach kommend in Richtung Mühlstetten – ein Radfahrschutzstreifen markiert. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und insbesondere Radfahrenden eine besser sichtbare und geschützte Führung im Straßenverkehr zu bieten. In Fahrtrichtung Röttenbach wird der Gehweg

Was ist ein Radfahrschutzstreifen?
Ein Radfahrschutzstreifen ist eine auf der Fahrbahn durch eine gestrichelte weiße Linie abgetrennte Spur, die für Radfahrer vorgesehen ist. Er gehört zur Fahrbahn, ist also kein baulich getrennter Radweg.

Was müssen Autofahrer beachten?

  • Benutzbarkeit für den motorisierten Verkehr: Der Schutzstreifen darf nicht dauerhaft befahren oder zugeparkt werden.
  • Kurzzeitiges Befahren ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, z. B. wenn es der Verkehrslage (Gegenverkehr, Ausweichen) erfordert – dabei muss jedoch stets auf den Radverkehr Rücksicht genommen werden.
  • Halten und Parken auf dem Schutzstreifen ist verboten. Dies gilt auch teilweise für Lieferdienste und Anwohner.

 

Was gilt für Radfahrer?

  • Radfahrende sollen den Schutzstreifen nutzen, sind dazu jedoch nicht zwingend verpflichtet. Allerdings gilt das Rechtsfahrgebot!
  • Auch E-Bikes (Pedelecs bis 25 km/h) dürfen den Streifen nutzen.

 

Bitte achten Sie als Verkehrsteilnehmer*in auf die neuen Markierungen und helfen Sie mit, den Straßenverkehr in unserer Gemeinde sicherer zu gestalten.