Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sowie von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sind gesetzlich verpflichtet, Änderungen am Grundbesitz dem Finanzamt mitzuteilen. Dazu zählen insbesondere Änderungen der Fläche, Nutzung oder Bebauung.
Die Anzeige der Änderungen ist wichtig, damit die Grundsteuer korrekt festgesetzt werden kann. Sie erfolgt eigenständig und ohne gesonderte Aufforderung durch das Finanzamt.
Weiterführende Informationen, Beispiele zu anzeigepflichtigen Änderungen sowie Hinweise zur Abgabe finden Sie im Flyer
„Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen“, der hier zur Verfügung gestellt wird.
