WICHTIGE INFO
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen dürfen Wahlscheine und somit auch Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 16.02.2026 ausgehändigt bzw. versandt werden!
Kommunalwahlen 08. März 2026
Am Sonntag, den 8. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. In 71 Landkreisen und 2056 Städten, Märkten und Gemeinden werden die Kreisräte, Stadt-, Markt- und Gemeinderäte sowie auch die meisten Landräte, Ersten Bürgermeister und Oberbürgermeister gewählt. Die Bürger der Gemeinde Röttenbach, wählen die 16 Mitglieder des neuen Gemeinderates und die Erste Bürgermeisterin oder den Ersten Bürgermeister der Gemeinde Röttenbach sowie die Mitglieder des Kreistags (60 Kreisräte) des Landkreises Roth.
In einigen Landkreisen stimmt die Amtszeit der Landräte nicht mit denen des jeweiligen Gremiums überein. Dies ist im Landkreis Roth auch der Fall. Daher findet die nächste Landratswahl im Landkreis Roth erst im Jahr 2029 statt.
Interaktiver Probestimmzettel
Das bayerische Kommunalwahlrecht bietet im Bereich der Gemeinderatswahlen nahezu unbegrenzte Möglichkeiten der Stimmabgabe – vor allem Erstwähler stehen oftmals vor der Frage, wie sie nun eigentlich richtig und vollständig ihre Stimmen verteilen. Kumulieren und Panaschieren? Wie wirkt sich ein Listenkreuz bei einer Partei aus, wenn auch noch einzelne Kandidaten und Kandidatinnen mit Einzelstimmen angekreuzt werden?
Um dies in der Praxis anschaulich zu machen, hat die Gemeinde Röttenbach auf seiner Internetseite einen Demo-Stimmzettel mit den echten Daten der Parteien und der Kandidaten/innen eingerichtet, den jeder zur Probe ausfüllen kann.
Der interaktive Probestimmzettel ist über den Direktlink https://www.roettenbach.com/wahlen/2026_probestimmzettel/ zu erreichen.
Somit wird das Wahlverfahren durchschaubar, denn Fehler bei der Eingabe werden angezeigt und erklärt. Jeder kann kumulieren und panaschieren und dabei genau beobachten, wann und warum eine Stimme gültig ist und wann nicht. Man kann jeden möglichen Fehler begehen, denn die Erläuterungen führen einen immer wieder auf den korrekten Weg zur Stimmabgabe. Zudem ist der Wiedererkennungseffekt groß, wenn man sich vorab bereits mit dem Wahlzettel beschäftigt hat.
Selbstverständlich werden keine Abstimmungen gespeichert und keine Stimmen gezählt.

Bekanntmachungen
09.12.2025 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
09.12.2025 Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten
09.01.2026 Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters
09.01.2026 Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates
09.01.2026 Bekanntmachung Sitzung Wahlausschuss Zulassung Wahlvorschläge
21.01.2026 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters
21.01.2026 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats – Teil 1
21.01.2026 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats – Teil 2